Handlungsempfehlungen bei sexuellem Missbrauch

An dieser Stelle wollen wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben, was sie tun können, wenn Sie mit einem Missbrauchsverdacht konfrontiert sind. Wenn Sie in diese Situation kommen, ist es wichtig, dass sie sich bewusst machen, was sie für das Kind tun können und wo ihre Zuständigkeit aufhört.

Als pädagogische Fachkraft ist es ihre Aufgabe, AnsprechpartnerIn für die Kinder zu sein, die Situation im Blick zu behalten und gegebenenfalls die richtigen Hilfen einzuleiten.

Es ist NICHT ihre Aufgabe, herauszufinden, was genau passiert ist oder mit den Kindern einen Aufarbeitungsprozess zu beginnen. Nur wenn Sie ihre eigenen Grenzen kennen, können sie den Kindern ein vertrauenswürdiges Gegenüber sein!

Nützliche Links

Hier können Sie unter dem Stichwort Handlungsempfehlungen
eine detaillierte Empfehlung zum Vorgehen bei Missbrauch downloaden:
www.berlinerjungs.org

Erste Schritte bei einem Missbrauchsverdacht

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Ruhe bewahren!

Es gibt kaum eine Situation, bei der es erforderlich ist, dass Sie sofort eine Entscheidung treffen. Wenn Sie zu schnell in Aktion treten, können Sie damit nicht nur das Kind überfordern, sondern auch den späteren Aufklärungsprozess erschweren.

Achtung: Niemals eine Familie mit dem Missbrauch konfrontieren, wenn der Täter / die Täterin in der Familie oder im nahen Umfeld der Familie zu vermuten ist. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ebenso nicht dazu, den Verdacht der Polizei zu melden!

Wenn nötig, den Kontakt zu dem Kind intensivieren

Wenn Sie einen vagen Verdacht haben, aber keine konkreten Aussagen des Kindes, kann es gut sein, vorsichtig den Kontakt zu dem Mädchen / Jungen zu intensivieren. Ermutigen Sie das Kind, über seine Gefühle und Probleme zu sprechen. Wenn es keine Überforderung für das Kind darstellt, sollten Sie es in Ihre Entscheidungen einbeziehen.

Den Verdacht dokumentieren

Sie sollten ihren Verdacht so genau wie möglich dokumentieren (eine Vorlage dafür finden Sie im unten stehenden Link). Damit können Sie ihre eigene Wahrnehmung überprüfen. Bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren sind solche Dokumentationen wichtige Beweise.

Mit KollegInnen reden

Sollte der Verdacht eines Missbrauchs bestehen bleiben, nachdem Sie ihre Beobachtungen dokumentiert haben, ist es hilfreich, die Wahrnehmung mit einer weiteren Person zu besprechen. Das können KollegInnen oder Vorgesetze sein (vielleicht haben sie ja den gleichen Verdacht) oder auch andere Vertrauenspersonen.

Bleibt es danach bei dem Verdacht, dass ein Missbrauch stattfinden könnte, sollten Sie eine Fachberatungsstelle oder das Jugendamt einbeziehen. Üblicherweise wird dann eine Hilfekonferenz einberufen, in der sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um den Fall zu besprechen.