Sexualisierte Gewalt

Viele Kinder und Jugendliche haben schon sexualisierte Gewalt erlebt. Jugendliche können von sexuellem Missbrauch oder sexualisierter Gewalt durch andere Jugendliche betroffen sein.

Von sexuellem Missbruach spricht man, wenn zwischen den Beteiligten ein Machtunterschied besteht. Zum Beispiel, wenn die eine Person deutlich älter ist als die andere. Oder eine ist die Chefin und die andere die Angestellte. Oder eine hat eine geistige Beeinträchtigung und die andere nicht. Es gibt noch viele andere Beispiele. Wenn so ein Machtunterschied besteht, zum Beispiel die eine Person erwachsen ist und die andere ein Kind, dann ist es für die weniger mächtige Person sehr schwer, sich zu wehren.

Aus diesem Grund gibt es Gesetze, die Schwächere schützen sollen. Vor dem Gesetz sind Menschen unter 14 Jahren noch Kinder. Erwachsene und ältere Jugendliche dürfen keinen Sex mit Kindern haben. Bei Jugendlichen ist das etwas komlizierter. Sie dürfen Sex haben, sollen aber auch geschützt werden. Deshalb dürfen z. B. Lehrer_innen oder Ausbilder_innen keinen Sex mit den ihnen anvertrauten Jugendlichen haben.

Jugendliche erleben aber auch durch (etwa) Gleichaltrige sexualisierte Gewalt, z. B. wenn ein_e Partner_in den_die andere_n zu sexuellen Handlungen drängt  oder zwingt, die er_sie gar nicht möchte.

Sexualisierte Gewalt kann auch über digitale Medien geschehen. Wenn z. B. ein Mädchen_Junge dazu gedrängt wird, sich bei der Selbstbefriedigung zu filmen oder wenn einem ungefragt Bilder von Geschlechtsteilen geschickt werden.

Nützliche Infos!

www.schattenriss.de

Sexualisierte Gewalt kann sehr unterschiedlich aussehen:

  • Es kann sein, dass ein Mädchen_Junge immer beim Umziehen beobachtet wird
  • Es kann sein, dass er_sie gezwungen wird, andere Jugendliche zu berühren
  • Es kann sein, dass von ihm_ihr Nacktbilder gemacht (und veröffentlicht) werden
  • Es kann sein, dass ihm oder ihr eklige Sachen erzählt werden.
  • Es kann sein, dass ein Mädchen_Junge gezwungen werden, Sex zu haben
  • Es kann sein, dass er_sie zusehen muss, wie Erwachsene sich selbst befriedigen oder Sex haben
  • Es kann sein, dass ein Mädchen_Junge zum Cybersex gezwungen werden …

Es gibt noch viele andere Beispiele.

Niemand – weder Erwachsene noch andere Jugendliche – hat das Recht, euch so etwas anzutun. Wenn ihr etwas beim Küssen, Rummachen oder Sex nicht wollt, ist das immer euer gutes Recht.

Viele Kinder und Jugendliche glauben, dass sie selbst schuld haben, wenn sie in so eine Situation kommen. Dass stimmt nicht. Auch nicht, wenn der oder die Jugendliche vorher was Verbotenes gemacht hat. Oder wenn er oder sie es am Anfang selbst schön fand.

Ihr habt immer das Recht, NEIN zu sagen! Ihr habt immer das Recht, weg zu gehen und euch Hilfe zu holen.

Was mache ich, wenn eine Freundin oder ein Freund von mir sexuelle Gewalt erlebt hat?

Manchmal erzählen Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, lieber Gleichaltrigen davon, statt mit Erwachsenen zu reden. Das kann für dich als Freund_in sehr belastend sein! Vor allem, wenn er oder sie dich bittet, niemandem davon zu erzählen. Niemand kann von dir erwarten, dass du so etwas für dich behältst. Vielleicht kannst du mit der betroffenen Person zusammen überlegen, wen ihr ansprechen könnt. Gibt es eine Lehrerin, einen Nachbarn oder eine Verwandte, denen ihr vertraut?

Oder ihr könnt bei uns anrufen: 03334/ 22 66 9.
Wir überlegen dann zusammen, wie wir euch helfen können.