Deine Rechte

Je älter du wirst, desto mehr Freiheiten und Rechte hast du. Aber du hast auch mehr Pflichten. Die Gesetze im Einzelnen zu überblicken und zu verstehen ist fast unmöglich. Aber es kann dir helfen, dich über deine Rechte zu informieren. Je besser du deine Rechte kennst, desto besser kannst du deine Interessen durchsetzen.

JedeR deutsche BürgerIn hat von Geburt an Rechte. Diese Rechte findest du vor allem in den Grundrechten:

Die meisten deiner Grundrechte sind im Grundgesetz aufgeschrieben. Das deutsche Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verfasst, direkt nach dem zweiten Weltkrieg. Das Grundrecht ist so was wie die Verfassung für den deutschen Staat. Im Grundgesetz steht, welche Rechte und welche Pflichten der oder die Einzelne gegenüber dem Staat hat. Grundrechte sind zum Beispiel die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1) und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz (Artikel 3). Alle Gesetze, die in Deutschland erlassen werden, müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Strafmündigkeit

In Deutschland ist die Grundlage dafür, dass man für seine Taten bestraft werden kann, die schuldfähig. Das bedeutet, dass jemand nur dann eine Strafe (z.B. eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe) bekommt, wenn man davon ausgehen kann, dass er oder sie die Verantwortung für die Tat übernehmen kann.

Das kann eine Person aber nur, wenn sie sich der Folgen ihres Handelns bewusst war. Also wusste, dass sie damit einen Schaden bei anderen anrichten konnte. Das deutsche Strafrecht geht davon aus, dass Kinder, je jünger sie sind, desto schlechter die Folgen ihrer Taten überblicken können.

Im Strafgesetzbuch ist deshalb festgeschrieben, ab welchem Alter man in welchem Maß schuldfähig ist.

Kinder unter 14 Jahren
Nach § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) sind Kinder unter 14 nicht schuldfähig. Das heißt, dass gegen Kinder unter 14 kein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Das bedeutet natürlich nicht, dass das, was sie machen, keine Folgen nach sich zieht. Es bedeutet, dass Kinder unter 14 Jahren nicht vor ein Gericht müssen, wenn sie etwas Verbotenes machen. Wenn Kinder mehrmals eine Straftat begehen (zum Beispiel Klauen), kann es sein, dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigten zum Jugendamt müssen. Das Jugendamt kann Maßnahmen anordnen,welche die Eltern oder Kinder erfüllen müssen. Die entstandenen Schäden müssen von den Eltern / Erziehungsberechtigten ab einem Alter von 8 Jahren ersetzt werden.

Jugendliche ab 14 Jahren
Begehen Jugendliche Straftaten, werden sie nach dem Jugendgerichtsgesetzt (JGG) behandelt. Das JGG verhängt meistens keine Strafen, sondern sogenannte Erziehungsmaßregeln. Das kann so was sein wie gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an einem Training. Oder sie werden verpflichtet, einen Ausgleich mit der Person zu finden, die sie geschädigt haben. Auch die Eltern können belangt werden. Kommt das Gericht zum Schluss, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind, wird ihnen ein Erziehungsbeistand zugewiesen. Also eine Person, die sie bei der Erziehung begleitet. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein Kind aus der Familie herausgenommen und in einem Heim oder einer Wohngemeinschaft untergebracht wird.

18 bis 21 Jahre
Ist der Täter oder die Täterin zwischen 18 und 21 Jahren alt, wird vom Gericht entschieden, ob für sie das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Je nachdem, wie weit die Person in ihrer persönlichen Entwicklung ist.

UN-Kinderrechtskonvention

Die Vereinten Nationen haben mehr als 50 Kinderrechte in einer sogenannten „Kinderrechtskonvention“ zusammengefasst. Die meisten Staaten der Welt haben die Konvention unterschrieben, auch Deutschland. Der Deutsche Staat verpflichtet sich damit, die in der Konvention aufgezählten Kinderrechte zu achten. Einklagbar sind diese Rechte bisher aber noch nicht.

Das sind Beispiele für Kinderrechte:

  • Das Recht auf Leben (Artikel 6)
  • Das Recht auf Schutz vor Gewalt (Artikel 19)
  • Das Recht auf Gesundheit (Artikel 24)
  • Das Recht auf Bildung (Artikel 28)
  • Rechte, die Kinder haben, wenn sie Straftäter geworden sind (Artikel 37)

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt viele Fragen, die euren Alltag betreffen: Ab wann dürfen an Jugendliche Zigaretten oder Bier verkauft werden? Ab wann darf ich in die Disko? Dürfen mir meine Eltern verbieten, auf eine Party zu gehen? Wenn ihr euch informieren wollt, gebt doch mal in einer Suchmaschine eurer Wahl den Begriff „Jugendschutz“ ein, da findet ihr jede Menge Informationen.

Recht auf gewaltfreie Erziehung

In Deutschland wurde 2000 ein Gesetz verabschiedet, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. In dem Gesetz steht: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Das heißt, ich darf ein Kind nicht schlagen, nicht grausam zu ihm sein und es nicht respektlos behandeln. Kinder sexuell zu missbrauchen war schon vor 2000 verboten. Wenn dich also jemand schlägt, misshandelt oder missbraucht, kannst du die Person bei der Polizei anzeigen.

Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jedeR das Recht hat, über seine oder ihre Sexualität frei zu bestimmen. Das schließt die sexuelle Orientierung (Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität, Asexualität usw.) genauso ein wie die freie Wahl der PartnerInnen, der sexuellen Praktiken und der sexuellen Identität (Cisgender, Transgender usw.). Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hört natürlich da auf, wo man anderen schadet. Kinder werden dabei vom Gesetz besonders geschützt. Nach deutschem Recht ist es verboten, Sex mit Kindern zu haben, die Jünger als 14 sind. Das gilt für alle, auch für andere Jugendliche.